Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen
Bei der Ausstellung von Personalausweisen und Reisepässen ist zurzeit mit einer Bearbeitung von ca. 4 Wochen bis 6 Wochen zu rechnen. Anträge für den neuen Personalausweis und Reisepass sind daher rechtzeitig beim Einwohnermeldeamt Marktleugast, während den üblichen Besuchszeiten (Montag bis Freitag von 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr und zusätzlich Donnerstag von 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr), zu stellen.
Ausweise und Pässe können nicht verlängert werden. Es ist immer eine Neuausstellung mit einem aktuellen biometrischen Passbild erforderlich. Wegen der notwendigen Prüfung der Identität und der Unterschriftsleistung sowie der Bereitstellung der Fingerabdrücke ist das persönliche Erscheinen bei der Antragstellung notwendig. Mitzubringen ist ein aktuelles biometrisches Lichtbild.
Für den Reisepass sowie den Personalausweis werden außer dem Passfoto auch zwei Fingerabdrücke gespeichert, damit bei der Grenzkontrolle die Daten im Chip maschinell mit den vor Ort erhobenen biometrischen Merkmalen der kontrollierten Person verglichen werden können.
Zum einen stellt der Chip im Reisepass sowie Personalausweis eine zusätzliche Fälschungshürde dar, zum anderen wird der Schutz vor Missbrauch von Pässen erhöht.
Damit die Lichtbilder für die biometrische Kontrolle geeignet sind, werden an die Passfotos folgende Anforderungen gestellt:
- Das Gesicht muss frontal aufgenommen worden sein.
- Die Gesichtshöhe muss den Vorgaben der Foto-Mustertafel und Passbild-Schablone entsprechen.
- Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein sowie in etwa auf gleicher Höhe im vorgegebenen Bereich liegen.
- Das Gesicht muss insgesamt zentriert auf dem Bild wiedergegeben sein.
Zur Erstellung eines Reisepasses oder Personalausweises für Kinder ist das persönliche Erscheinen des Kindes notwendig. Ab einem Alter von 6 Jahren werden die Fingerabdrücke aufgenommen. Ab dem 10. Lebensjahr ist die persönliche Unterschrift des Kindes nötig. Außerdem muss die Größe und die Augenfarbe des Kindes angegeben werden.
Wir bitten um Ihr Verständnis, dass neue Dokumente ohne Vorlage der bisherigen Dokumente nicht ausgehändigt werden dürfen.
Bei der Abholung eines neuen Passes oder Ausweises ist es unbedingt erforderlich, den bisherigen Pass oder Personalausweis mitzubringen.
Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Personalausweises anfallen, betragen 22,80 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 37,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.
Die Gebühren, die bei der Beantragung des neuen Reisepasses anfallen, betragen 37,50 Euro für Antragsteller unter 24 Jahren und 70,00 Euro für Personen ab 24 Jahren. Die Gültigkeit des Dokuments beträgt zehn Jahre, bei unter 24 Jährigen sechs Jahre.