VG Marktleugast – Formulare

Bestätigung des Wohnungsgebers bzw. Vermieters zur Vorlage bei der Meldebehörde

Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.

Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der genanntenFristen (Anmerkung: 2 Wochen nach Ein- bzw. Auszug) zu bestätigen.

Er kann sich durch Rückfragen bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. (Siehe auch neues Meldegesetz).

Auskunft aus Gewerberegister der Gemeinde – Online

Sie möchten eine Gewerberegisterauskunft aus dem Datenbestand einer der beiden Gemeinden Marktleugast oder Grafengehaig beantragen? Nutzen Sie diesen Link.