VG Marktleugast – Formulare
Bestätigung des Wohnungsgebers bzw. Vermieters zur Vorlage bei der Meldebehörde
Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, bei der An- oder Abmeldung mitzuwirken.
Hierzu hat der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person der meldepflichtigen Person den Einzug oder den Auszug schriftlich oder elektronisch innerhalb der genanntenFristen (Anmerkung: 2 Wochen nach Ein- bzw. Auszug) zu bestätigen.
Er kann sich durch Rückfragen bei der Meldebehörde davon überzeugen, dass sich die meldepflichtige Person an- oder abgemeldet hat. (Siehe auch neues Meldegesetz).
- Formular Bestätigung des Wohnungsgebers bzw. Vermieters zur Vorlage bei der Meldebehörde (PDF-Datei)
- Formular Anmeldung bei der Meldebehörde (PDF-Datei)
- Formular Abmeldung bei der Meldebehörde (PDF-Datei)
- Formular Ummeldung bei der Meldebehörde (PDF-Datei)
- Formular Beiblatt zur Anmeldung weiterer Wohnungen im Inland (PDF-Datei)
Auskunft aus Gewerberegister der Gemeinde – Online
Sie möchten eine Gewerberegisterauskunft aus dem Datenbestand einer der beiden Gemeinden Marktleugast oder Grafengehaig beantragen? Nutzen Sie diesen Link.