Aktuelle Meldungen aus der VG Marktleugast
Vorhabenbezogener Bebauungsplan „Solarpark Steinbach“ mit integriertem Grünordnungsplan
Veröffentlichung des Planentwurfs gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Marktgemeinderat Marktleugast hat in seiner Sitzung am 22.07.2024 die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Steinbach“ beschlossen. In der Marktgemeinderatssitzung am 24.11.2025 wurde der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Steinbach“ gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich umfasst die Grundstücke mit den Flurstücks-Nrn. 873, 874, 912, 913, 914 und Teilflächen der Grundstücke mit den Flurstücks-Nrn. 156/1, 738, 878 und 919 der Gemarkung Marienweiher mit einer Fläche von ca. 30,3 ha.
Der Vorentwurf sowie die Begründung mit Umweltbericht sind in der Zeit
vom 15.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026
online abrufbar (die Links befinden sich am Ende dieser Bekanntmachung). Als alternative Zugangsmöglichkeit im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 4 Nr. 4 BauGB liegen die o.g. Unterlagen zusätzlich im Rathaus (Neuensorger Weg 10, 95352 Marktleugast, erster Stock, Raumnummer 3) während der allgemeinen Dienstzeiten aus.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Diese sollen elektronisch per E-Mail an poststelle@marktleugast.de unter Angabe des Betreffs „Solarpark Steinbach“ abgegeben werden. Bei Bedarf können Stellungnahmen auch auf anderem Weg abgegeben werden (z. B. per Post). Es wird darauf hingewiesen, dass verspätet abgegebene Stellungsnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können.
Allgemeine Dienstzeiten des Rathauses:
Montag bis Freitag: 08.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Donnerstag: 15.00 Uhr bis 17.30 Uhr
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i. V. m. § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung.
Hier können Sie die Unterlagen einsehen: