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Aktuelle Meldungen aus der VG Marktleugast

Aus der Marktgemeinderatssitzung des Marktes Marktleugast am 27. Februar 2023

Erstellt von Helmut Engel | | Markt Marktleugast

Windenergie

Geschäftsstellenleiter Michael Laaber klärte den Marktgemeinderat über das am 1. Februar in Kraft getretene neue „Wind – an – Land – Gesetz“ auf, das neue Voraussetzungen bei der Ausweisung von Windenergiegebieten schafft, um neue Windenergieanlagen zu betreiben. Die bisherige Abstandsregelung von 10H entfällt in ausgewiesenen Vorranggebieten und wird durch eine generelle Abstandsfläche von tausend Metern zu Wohnbauflächen – bei gemischten Bauflächen 700 Meter – ersetzt. Auch Naturschutzgebiete seien nicht ausgeschlossen, hier muss aber die Gemeinde zustimmen. Der Regionale Planungsverband Oberfranken Ost ermittelt zurzeit Flächen und prüft die Voraussetzungen. Grundlage für die Suche nach windenergiegeeigneten Flächen bildet eine umfassende Flächenpotenzanalyse, die in zwei Schritten erfolgt. Eine flächendeckende Raumbewertung würde hinsichtlich der Vereinbarkeit vorliegender Nutzungs- und Schutzbelange mit der Windenergienutzung an Land vorgenommen. Dabei würden unterschiedliche Flächen, auf welchen eine Windenergienutzung kategorisch ausgeschlossen sei und solchen, die keine uneingeschränkte Windenergienutzung erlauben, weil Konfliktrisiken mit anderen Nutzungs- und Schutzbelangen bestünden, ermittelt. Auch Flächen ohne oder nur mit sehr geringen Restriktionen würden genauer geprüft. „Damit sollen die Windenergieanlagen auf wenigen Flächen konzentriert werden, um eine Verspargelung zu vermeiden.“

Damit das bayerische Ziel von 1,1 Prozent der Fläche für Windenergie bis 2027 erreicht wird, sei es nötig, dass in der Region Oberfranken Ost Vorranggebiete von etwa 1.440 Hektar zusätzlich ausgewiesen werden.

Bürgermeister Franz Uome teilte mit, dass es einen Bewerber aus der Marktgemeinde gibt, der ein großes Waldgrundstück für Windenergie zur Verfügung stellen möchte.

 

Vorhabenbezogener Bebauungsplan

Cedric Fechner vom Bauamt erinnerte, dass der Marktgemeinderat in der Märzsitzung des letzten Jahres einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für zwei Flurnummern der Gemarkung Neuensorg beschlossen hat. Die Bauleitplanung dazu wird nun im beschleunigten Verfahren durchgeführt. Von einer frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung wird Abstand genommen. Fechner stellte den von Architektin Anja Müller erstellten Bebauungsplanentwurf vor. Demnach sollen auf dem Grundstück ein Zweifamilien- sowie ein Einfamilienwohnhaus entstehen. Die Planungskosten werden dabei von den Bauleuten übernommen, dazu sei ein Durchführungsvertrag geschlossen worden. Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird nun einen Monat lang im Rathaus öffentlich ausgelegt. Auch die Träger öffentlicher Belange würden beteiligt. Das Gremium stimmte dem geschlossen zu.

 

Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Helmbrechts

Keine Einwendungen hatte der Marktgemeinderat gegen die Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Helmbrechts. Auf fünf Grundstücksnummern der Gemarkung Wüstenselbitz soll das 3,8 Hektar große Sondergebiet „Photovoltaik-Anlage Ottengrün/Hildbrandsgrün“ entstehen.

 

Bauplan für Tiefstreu-Laufställe

Ein Landwirt hat einen Bauplan zur Errichtung von Tiefstreu-Laufställen für Rinder auf Grundstücken der Gemarkung Marienweiher eingereicht. Dabei handelt es sich um drei Rundbogenhallen mit den Maßen von zehn mal zehn Metern sowie einem weiteren Stall von 40 mal 5,5 Metern. Fechner erklärte, dass es sich dabei um ein privilegiertes Vorhaben im Außenbereich handelt, deshalb sei es grundsätzlich genehmigungsfähig. Weiter teilte Fechner mit, dass der Landwirt bereits 2016 für das gleiche Vorhaben einen Bauantrag eingereicht hatte. Jedoch seien die damals vom Landratsamt Kulmbach angeforderten Unterlagen, die zur bauaufsichtlichen Beurteilung notwendig waren, nicht innerhalb einer gesetzten Frist eingereicht worden. „Dadurch galt der damalige Bauantrag als zurückgenommen.“ Die Ställe seien aber damals gebaut und genutzt worden, weshalb das Landratsamt eine Nutzungsuntersagung ausgesprochen hatte. Für den neuen Bauplan hat die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

 

Straßenbeleuchtung

Bereits 415 Straßenlaternen hat die Marktgemeinde Marktleugast in den letzten Jahren auf stromsparende LED-Beleuchtung umgestellt. Die restlichen Laternen sollten in diesem und im kommenden Jahr umgestellt werden. Im Zuge der Energie- und Treibhausgaseinsparung wurde das Bundes-Förderprogramm „Kommunalrichtlinie“ aufgelegt, deshalb hat der Marktgemeinderat einstimmig beschlossen, die restlichen Leuchten in diesem Jahr durch die Firma Bayernwerk austauschen zu lassen. Die 51 Pilzleuchten sind allerdings nicht förderfähig, die Kosten hierfür betragen etwa 30.000 Euro. Diese müssen von der Marktgemeinde vollständig getragen werden. Für die restlichen 115 Leuchten sind die fast 50.000 Euro förderfähig und werden mit 40 Prozent bezuschusst.

 

Ladenschlussgesetz

Im Wallfahrtsort Marienweiher dürfen an 40 Sonn- und Feiertagen die Läden bis zu acht Stunden öffnen und frische Früchte, alkoholfreie Getränke, Milch und Milcherzeugnisse, Süßwaren, Tabakwaren, Blumen, Zeitungen und Gegenstände die der religiösen Verehrung dienen, verkaufen. Die 40 vorgeschlagenen Termine wurden vom Marktgemeinderat einstimmig abgesegnet.

 

Anträge der WGM und FW

Die Fraktionen der WGM und der FW haben drei Anträge zur Energiegewinnung eingelegt. Ein Antrag regt die Einleitung einer Planungsphase für eine Biomasseheizung an. Die Fraktionen schlagen darin vor, mittels einer Hackschnitzelheizung ein Wärmenetz zur Versorgung der im Umkreis liegenden öffentlichen Gebäude herzustellen. Bei der BEG können hierzu Förderanträge gestellt werden. Mit dem zweiten Antrag fordern die Fraktionen die Einleitung der Planungsphase für eine PV-Anlage zur Stromerzeugung auf dem Schulgebäude und der dritte Antrag befasst sich mit der Einleitung der Planungsphase für eine PV-Anlage zur Stromerzeugung auf der Dreifachsporthalle. Vorgeschlagen wird, die Dachflächen sowie die südlich gelegene Freifläche zu nutzen. Der Marktgemeinderat hat die Anträge einstimmig angenommen. Die Verwaltung wurde beauftragt, die Umsetzbarkeit zu prüfen und die Förderung sicherzustellen. Bürgermeister Franz Uome sieht in den Anträgen „hervorragende Maßnahmen“.

 

Informationen des Bürgermeisters

Bürgermeister Franz Uome hat in seinen Informationen zahlreiche Termine bekanntgegeben. Die „DIAKONEO – Offene Hilfen Bayreuth-Kulmbach“ bietet am 22. März und am 10. Mai jeweils von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr im Bürgersaal Marktleugast Sprechstunden zur Teilhabe von Menschen mit Behinderung an. Termine können mit Frau Knieß (Tel. 0160/ 98121589) vereinbart werden.

Weiter unterrichtete Uome, dass bis zum 8. März noch Vorschläge für Schöffen eingereicht werden können. Die Liste mit den Vorschlägen für Jugendschöffen seien dem Landratsamt bereits übersandt worden.

Die Bürgerversammlung der Marktgemeinde Marktleugast findet am 16. März, um 19 Uhr, im Bürgersaal, statt.

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